Aktuelles

  • Testament gestalten: Warum gute Absichten allein nicht ausreichen
    am September 23, 2026

    Wer seinen Nachlass regeln möchte, kann mit wenigen Sätzen viel bewirken – aber auch ungewollte Folgen auslösen. Typische Fehler lassen sich vermeiden, wenn wichtige Fragen frühzeitig bedacht und rechtlich eindeutig geregelt werden.

  • Karriere im Notariat: Neue bundesweit einheitliche Fortbildungsmöglichkeiten stärken berufliche Perspektiven
    am Juli 22, 2026

    Die Tätigkeit im Notariat ist nicht nur abwechslungsreich und sinnstiftend, sie bietet auch vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten für engagierte Fachkräfte. Seit April 2026 stehen Mitarbeitenden im Notariat erstmals bundesweit einheitliche Fortbildungsabschlüsse offen. Mit dem „Geprüften Berufsspezialisten für das Notariat“ sowie dem „Bachelor Professional im Notariat“ wird ein modernes, zweistufiges Fortbildungssystem eingeführt, das attraktive Karrierewege eröffnet und den steigenden Anforderungen im Notariatswesen Rechnung trägt.

  • Solaranlage auf dem Dach – was beim Immobilienverkauf zu beachten ist
    am Juni 24, 2026

    Viele Eigentümer unterschätzen den Regelungsbedarf, wenn sie ein Haus mit Photovoltaikanlage verkaufen. Notarinnen und Notare klären auf und bieten rechtsichere Lösungen. Was Käufer und Verkäufer wissen müssen.

  • Hauskauf als Familie oder Paar: Wann eine GbR sinnvoll sein kann
    am Mai 20, 2026

    Kaufen Paare, Geschwister oder Eltern und Kinder gemeinsam eine Immobilie, stellt sich nicht nur die Frage, wem welcher Anteil gehört. Wichtig ist auch: Wer zahlt wie viel? Was passiert bei Trennung, Tod oder späterer Übertragung auf die nächste Generation? Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, kann in solchen Fällen eine flexible Gestaltung ermöglichen – sollte aber sorgfältig geplant werden. Notarinnen und Notare sind dabei kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner.

  • Beurkundung oder Beglaubigung?
    am April 27, 2026

    Notarinnen und Notaren beurkunden und beglaubigen. Was aber ist der Unterschied? Häufig werden die Begriffe durcheinandergeworfen oder gleichgesetzt, dabei handelt es sich um völlig unterschiedliche Tätigkeiten. Während die Beurkundung für bedeutsame Rechtsgeschäfte vorgeschrieben und hier notarielle Beratung inklusive ist, wird bei einer Unterschriftsbeglaubigung grundsätzlich nur die Identität des Unterschreibenden bestätigt.

Hinweis: Für den Inhalt dieser externen Seiten sind wir nicht verantwortlich.