Wir sind als Notare für Sie insbesondere in folgenden Fachgebieten tätig:
Bei allen Übertragungen oder Belastungen von Immobilien wie Kauf, Schenkung, Übergabe, vorweggenommene Erbfolge etc., die Bestellung von Grundschulden oder anderen Rechten wie z.B. Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich.
Der Notar berät Sie bei der Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen sowie den erforderlichen Handelsregisteranmeldungen aller Art. Der Notar reicht die von ihm beurkundeten Erklärungen für Sie beim zuständigen Registergericht ein und berät Sie kompetent zur Vermeidung schwerwiegender rechtlicher Fehler.
Der Notar nimmt Beurkundungen von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen und Verträgen unter Lebenspartnern sowie Adoptionsanträgen vor. Er berät und begleitet Sie bei diesen wichtigen und schwerwiegenden Entscheidungen.
Der Notar berät Sie bei Fragen rund um das Erbe, zu Beurkundungen von Testament und Erbvertrag, Erbscheinantrag, Nachlassverwaltung, vorweggenommener Erbfolge und Schenkungsverträgen.
Der Notar bereitet zur Vorsorge z.B. für die Fälle einer eintretenden Geschäftsunfähigkeit aufgrund Alters oder Krankheit Vollmachten und andere Regelungen vor. Dadurch kann die Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden.