Grundstücksgeschäfte

Bei allen Übertragungen oder Belastungen von Immobilien wie Kauf, Schenkung, Übergabe, vorweggenommene Erbfolge etc., die Bestellung von Grundschulden oder anderen Rechten wie z.B. Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich.

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie hat erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für alle Beteiligten. Der Notar sichert in der notariellen Kaufvertragsurkunde Käufer und Verkäufer vor unkalkulierbaren Risiken. Er sorgt für die Löschung oder den Fortbestand von Belastungen im Grundbuch und regelt die Haftung für Mängel ebenso wie Besitz- und Gefahrübergang. Der Notar beurkundet zudem die zur Absicherung einer Finanzierung von der Bank geforderten Sicherheiten (Grundschulden).

In gleicher Weise werden andere grundstücksbezogene Rechtsgeschäfte durch den Notar vorbereitet und für alle Beteiligten verlässlich und neutral gestaltet.

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere aufgelisteten Datenblätter. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Manche Formulare sind nur händisch ausfüllbar. Bitte drucken Sie das Dokument aus und füllen Sie es handschriftlich aus. Sollte das passende Datenblatt nicht dabei sein oder Sie noch offene Fragen haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns.