Ehevertrag & Familienrecht

Der Notar nimmt Beurkundungen von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen und Verträgen unter Lebenspartnern sowie Adoptionsanträgen vor. Er berät und begleitet Sie bei diesen wichtigen und schwerwiegenden Entscheidungen.

Bei der Beurkundung von Eheverträgen stellt er sicher, dass keine Vertragspartei unangemessen benachteiligt wird und die zu beurkundenden Vereinbarungen zu der von Ihnen geschilderten Lebens- und Partnerschaftssituation passen.

Hierbei geht der Notar auf Fragen des Güterstandes (wie z.B. Gütertrennung oder die modifizierte Zugewinngemeinschaft) ein und erörtert mit Ihnen die Auswirkungen eines Ehevertrages im Falle des Todes eines Ehepartners. Zugleich erörtert der Notar als neutraler und rechtskundiger Berater unterhalts- und versorgungsrechtliche Aspekte des Vertrages.

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere aufgelisteten Datenblätter. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Manche Formulare sind nur händisch ausfüllbar. Bitte drucken Sie das Dokument aus und füllen Sie es handschriftlich aus. Sollte das passende Datenblatt nicht dabei sein oder Sie noch offene Fragen haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns.