Der Notar berät Sie bei Fragen rund um das Erbe, zu Beurkundungen von Testament und Erbvertrag, Erbscheinantrag, Nachlassverwaltung, vorweggenommener Erbfolge und Schenkungsverträgen.
Hierbei sind Aspekte wie die Absicherung des überlebenden Ehepartners, die sichere Zuführung von Vermögen an die zukünftigen Erben oder die Gestaltung einer Testamentsvollstreckung zur Überwachung der Abwicklung oder Auseinandersetzung einer Erbschaft zu bedenken.
Darüber hinaus berät Sie der Notar bei vorweggenomenen Erbfolgen zum gesetzlichen Pflichtteilsrecht und beurkundet ggfs. entsprechende Pflichtteilsverzichtserklärungen von Eltern, Ehepartner und/oder Abkömmlingen.
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere aufgelisteten Datenblätter. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Manche Formulare sind nur händisch ausfüllbar. Bitte drucken Sie das Dokument aus und füllen Sie es handschriftlich aus. Sollte das passende Datenblatt nicht dabei sein oder Sie noch offene Fragen haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns.