General- und Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Der Notar bereitet zur Vorsorge z.B. für die Fälle einer eintretenden Geschäftsunfähigkeit aufgrund Alters oder Krankheit Vollmachten und andere Regelungen vor. Dadurch kann die Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden.

Der Notar berät Sie zu den weitreichenden Folgen solcher Verfügungen und hilft Ihnen eine Gestaltung zu finden, die den von Ihnen getroffenen Anordnungen im Notfall auch Geltung verschaffen.

Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Vollmachten und Anordnungen:

  • General- und Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung

Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere aufgelisteten Datenblätter. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Manche Formulare sind nur händisch ausfüllbar. Bitte drucken Sie das Dokument aus und füllen Sie es handschriftlich aus. Sollte das passende Datenblatt nicht dabei sein oder Sie noch offene Fragen haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns.