Der Notar berät Sie bei der Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen sowie den erforderlichen Handelsregisteranmeldungen aller Art. Der Notar reicht die von ihm beurkundeten Erklärungen für Sie beim zuständigen Registergericht ein und berät Sie kompetent zur Vermeidung schwerwiegender rechtlicher Fehler.
Für die meisten Vorgänge zur Gründung von Gesellschaften, Änderungen im Gesellschafterbestand oder von Gesellschaftsverträgen besteht eine Pflicht zur notariellen Beurkundung oder Beglaubigung. Die Mitwirkung eines Notars ist zwingend erforderlich bei allen Anmeldungen zum Handelsregister, die stets notariell beglaubigt sein müssen. Für Gründungen von Kapitalgesellschaften wie einer GmbH, einer Unternehmergesellschaft oder einer Aktiengesellschaft ist die Form der notariellen Beurkundung vorgeschrieben; der Vertrag muss also zwingend unter Mitwirkung eines Notars geschlossen werden.
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie hierfür am besten unsere aufgelisteten Datenblätter. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten. Manche Formulare sind nur händisch ausfüllbar. Bitte drucken Sie das Dokument aus und füllen Sie es handschriftlich aus. Sollte das passende Datenblatt nicht dabei sein oder Sie noch offene Fragen haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns.