Eheleute errichten ein gemeinschaftliches notarielles Testament. Das Aktivvermögen beträgt je EUR 200.000,00. Die Eheleute haben Schulden in Höhe von je EUR 150.000,00. Die jeweiligen Schulden werden maximal bis zur Hälfte des jeweiligen Aktivvermögens abgezogen – als zu berücksichtigendes Vermögen errechnen sich daher gemeinsame EUR 200.000,00.
KV-Nr. | Beschreibung | Geschäftswert | Gebühr |
Nr. 21100 | Beurkundungsverfahren | EUR 200.000,00 nach §§ 46, 102 GNotKG | 870,00 EUR |
Auslagen
Nr. 32001 | Dokumentenpauschalge – Papier (s/w) 6 Seiten | 0,90 EUR |
Nr. 32005 | Auslagenpauschale Post und Telekommunikation | 20,00 EUR |
Zwischensumme: | 890,90 EUR | |
Nr. 32014 | 19 % Umsatzsteuer | 169,27 EUR |
Nr. 32015 | Registrierung im Zentralen Testamentsregister (je EUR 15,00) | 30,00 EUR |
Rechnungsbetrag: | 1.090,17 EUR |
Ein notariell errichtetes Testament wird durch das Nachlassgericht amtlich verwahrt. Hierfür fällt zusätzlich eine einmalige Verwahrgebühr gem. Nr. 12100 KVGNotKG in Höhe von einheitlich 75,00 EUR an, die über die Landesoberkasse separat erhoben wird.
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