Generalvollmacht mit Betreuungsverfügung

Beurkundet wird eine vom Notar entworfene Generalvollmacht mit Betreuungsverfügung. Das Vermögen des Vollmachtgebers beträgt EUR 100.000,00. Verbindlichkeiten des Vollmachtgebers existieren nicht. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister soll der Notar nicht vornehmen.


KV-Nr.

Beschreibung

Geschäftswert

Gebühr

Nr. 21200

Beurkundungsverfahren

EUR 55.000,00

nach §§ 35 I, 110 Nr. 3 GNotKG

192,00 EUR


Vollmacht:
§ 98 III GNotKG:            EUR 50.000,00

Betreuungsverfügung:
§§ 97, 36 II, III GNotKG   EUR 5.000,00




Auslagen

Nr. 32001

Dokumentenpauschalge – Papier (s/w) 12 Seiten

1,80 EUR

Nr. 32005

Auslagenpauschale Post und Telekommunikation

20,00 EUR

Zwischensumme:


213,80 EUR

Nr. 32014

19 % Umsatzsteuer

40,62 EUR

Rechnungsbetrag:


254,42 EUR



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