Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung zum Kaufpreis von EUR 400.000,00 wird geschlossen. Der Notar erhält zudem den Auftrag, sich um die Lastenfreistellung (Treuhandauflage der Bank über EUR 50.000,00), die Einholung erforderlicher Negativzeugnisse und Zustimmungserklärungen zu kümmern sowie die Überwachung der Fälligkeit und Eigentumsumschreibung zur Absicherung beider Vertragsparteien zu überwachen.


KV-Nr.

Beschreibung

Geschäftswert

Gebühr

Nr. 21100

Beurkundungsverfahren

EUR 400.000,00

nach §§ 97, 47 GNotKG

1.570,00 EUR

Nr. 22110

Vollzugsgebühr

EUR 400.000,00

nach § 112 GNotKG

392,50 EUR

Nr. 22200

Betreuungsgebühr

EUR 400.000,00

nach § 113 Abs. 1 GNotKG

392,50 EUR

Nr. 22201

Treuhandgebühr

EUR 50.000,00

nach § 113 Abs. 2 GNotKG

82,50 EUR

Nr. 22114

Elektronischer Vollzug u.
XML-Strukturdaten

EUR 400.000,00

nach § 112 GNotKG

235,50 EUR


Auslagen

Nr. 32001

Dokumentenpauschale – Papier (s/w)   209 Seiten

31,35 EUR

Nr. 32002

Dokumentenpauschale Daten (4 Dateien, 35 Seiten gescannt)

17,50 EUR

Nr. 32005

Auslagenpauschale Post und Telekommunikation

20,00 EUR

Zwischensumme:


2.741,85 EUR

Nr. 32014

19 % Umsatzsteuer

520,95 EUR

Rechnungsbetrag:


3.262,80 EUR


Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass nach dem seit 01.08.2013 geltenden Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sich sowohl die Gebühr für das Beurkundungsverfahren als auch die Vollzugs- und Betreuungsgebühr jeweils nach der Höhe des Wertes des gesamten Beurkundungsverfahrens (hier: des gesamten Kaufpreises) richten. Dies war nach der bis zum 31.07.2013 zur Anwendung gelangenden Kostenordnung (KostO) noch anders. Hier war für die Vollzugsgebühr in aller Regel nur ein Prozentsatz des für das Beurkundungsverfahren maßgeblichen Geschäftswertes in Ansatz zu bringen.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass für den Vollzug der Urkunde im Grundbuch weitere Gebühren für die Tätigkeit des Grundbuchamtes anfallen und von diesem separat über die Landesoberkasse erhoben werden. Ferner fällt die gesetzliche Grunderwerbsteuer in Höhe von derzeit 5 % des Haus- und Grundwertes an.

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