Ein Übergabevertrag zur Übergabe eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge über ein Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung mit einem Verkehrswert von EUR 330.000,00 unter üblichen Vorbehalten eines Wohnrechts und Rückforderungsrechten wird geschlossen. Mitübergeben ist Inventar im Wert von EUR 20.000,00. Der Notar hat keine weiteren Überwachungs- oder Vollzugstätigkeiten zu verrichten und der Wert der vom Übernehmer geschuldeten Gegenleistungen übersteigt den Wert des übergebenen Anwesens nicht.
KV-Nr. | Beschreibung | Geschäftswert | Gebühr |
Nr. 21100 | Beurkundungsverfahren | EUR 350.000,00 nach §§ 97, 47 GNotKG | 1.370,00 EUR |
Nr. 22114 | Elektronischer Vollzug u. XML-Strukturdaten | EUR 350.000,00 nach § 112 GNotKG | 205,50 EUR |
Auslagen
Nr. 32001 | Dokumentenpauschale – Papier (s/w) 209 Seiten | 31,35 EUR |
Nr. 32002 | Dokumentenpauschale Daten (1 Datei < 4 Seiten) | 1,50 EUR |
Nr. 32005 | Auslagenpauschale Post und Telekommunikation | 20,00 EUR |
Zwischensumme: | 1.628,35 EUR | |
Nr. 32014 | 19 % Umsatzsteuer | 309,39 EUR |
Rechnungsbetrag: | 1.937,74 EUR |
Klargestellt wird, dass für den Vollzug der Urkunde im Grundbuch weitere Gebühren für die Tätigkeit des Grundbuchamtes anfallen und von diesem separat über die Landesoberkasse erhoben werden
Zur Kontaktaufnahme, Beratung oder Vereinbarung eines Termins können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen.